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COVID-Gesetzgebung

Der Rechtsstaat Österreich als Opfer der Corona-Krise

Auch wenn (vielleicht?) die Covid-Gesetze rasch beschlossen werden mussten, so hat die Gesetzgebung, wie sonst immer auch, die Prinzipien unserer Verfassung und die Menschrechte zu denen sich Österreich bekannt hat, wie die Menschenrechtskonvention oder EU-Grund- und Freiheitsrechte, zu achten. Die Covid-Gesetzgebung entspricht dem nicht.  Dass dies so ist wurde und wird hinlänglich in den verschiedensten Medien ausreichend kommuniziert, was aber uns Rechtsunterworfenen und vor allem Ihnen als Betroffenen nicht hilft. Auch ich bin der Ansicht, dass hier jedenfalls  rechtsstaatliche Prinzipien verletzt wurden.

 

Was können Sie daher tun?

  1. Beschwerde an den Verfassungsgerichthof wegen Verfassungs-/bzw. und Gesetzeswidrigkeit: Derzeit sind bereits mehrere Beschwerden beim VfGH eingebracht worden. Dieser Weg steht auch Ihnen offen. Sie haben jedoch natürlich auch die Möglichkeit auf Abwarten zu setzen und die Klärung der bisherigen Beschwerden dort abzuwarten. Verordnungen sonder Zahl zu erlassen anstatt einer ordnunggemäßen Gesetzgebung, wobei diese Vordnungen zT sogar (Covid-) Gesetzen widersprechen, geht nicht. 
  2. Rechtsmittel (Einsprüche) gegen Strafbescheide, welche Sie, basierend auf der derzeitigen COVID-Gesetzgebung und der ergangenen Verordnungen, erhalten haben. Z.B. weil Sie Ihre Familie besucht haben, sich mit Ihren Freund/Ihre Freundin getroffen haben und keinen Abstand dabei einhielten, Ihren Betrieb geöffnet hatten uvm. Sollten Sie in diesem Zusammenhang die gängige "Aufforderung zur Rechtfertigung" erhalten haben, sollten Sie handeln und sich wehren. Eine Vielzahl von Einwendungen ist hier möglich und sollten diese auch vorgenommen werden.
Für sämtliche Fragen zu diesem Thema stehe ich Ihnen jederzeit gerne via Email unter office@akkad.at. zur Verfügung. Auch telefonisch sind wir ständig erreichbar!